Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der deepIng GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer") gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (im Folgenden „Auftraggeber"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung. Über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Leistungen werden nach gesondertem Auftrag und gegen gesonderte Vergütung erbracht.
§ 4 Vergütung & Zahlung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand auf Basis der vereinbarten Tagessätze zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Leistungserbringung in angemessener Weise — insbesondere durch rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Daten, Testsystemen und Ansprechpersonen.
§ 6 Nutzungsrechte
An den im Rahmen des Vertrages erstellten Arbeitsergebnissen erhält der Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht zur Nutzung für die vertraglich vereinbarten Zwecke. Der Auftragnehmer behält sich Rechte an Standard-Softwarekomponenten und allgemeinem Know-how vor.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 8 Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hannover, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.